LW.P Lüders Warneboldt – Turkish Desk
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Ständige Veränderung und nationale Regelungen machen das Zollrecht für viele Unternehmerinnen und Unternehmer undurchsichtig. Es fällt schwer, den ständigen Überblick zu behalten und einen nachhaltig barrierefreien Warenverkehr zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen mit Fokus auf die Türkei ganzheitliche Lösungen von der Prozessanalyse bis zum fertigen Maßnahmenplan, damit kein Warenverkehr bei Ihrer Unternehmung ins Stocken gerät.
Aufzeichnungspflichten, Buchführungspflichten, Kassenführung etc. – das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und Fehler können schwer – insbesondere zeitlich zurückliegend – geahndet werden.
Unsere Rechtsanwältin Betül Gencer kann Sie mit Ihrer Expertise im Steuerstrafrecht umfassend beraten. Zudem wird Frau Gencer von unserer LW.P Steuerabteilung unterstützt, die sie mit fundiertem Steuerwissen berät.
Sie möchten in Deutschland oder in der Türkei gründen? Wie Sie bei Ihrer Gründung die beste Rechtsform für Ihr Unternehmen bestimmen, hängt von vielen Faktoren ab, die wir für Sie im Blick haben. Bei Investitionen können wir Ihnen helfen, anhand Ihres Kapitals und Ihren Anforderungen das richtige Investment zu finden. Auch bei Zweigniederlassungen sind wir kompetente Ansprechpartnerinnen für Ihren Erfolg außerhalb Ihrer Staatsgrenzen.
Es ist kein Geheimnis – Deutschland ist einer der wichtigsten Handelspartner der Türkei. Allein 2017 hatte das Handelsvolumen mit 37,6 Milliarden Euro ein neues Rekordhoch erreicht. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Ausbau Ihrer Handelsbeziehungen mit Deutschland. Egal ob Sie importieren, exportieren oder eine generelle Frage haben zu Ihrem Handelsgeschäft – wir helfen Ihnen bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen zu Ihrer Unternehmung. Auch sind wir Ihre Ansprechpartnerinnen bei Aufkommen von Problemen mit Ihrem Handelspartner. Sprechen Sie uns einfach an!
Trotz der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über die Beschäftigung von Arbeitnehmern türkischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen aus dem Jahre 1991 stehen Unternehmer bei der Entsendung ihrer Arbeitnehmer nach Deutschland vor vielen bürokratischen und rechtlichen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere bei der Entsendung von Arbeitnehmern für die Durchführung von Bau- und Montageleistungen. Unternehmer und Arbeitgeber suchen häufig die Unterstützung von Fachanwälten und Steuerexperten, um die bestmöglichen Lösungen für sich zu finden und zeitliche Verzögerungen aufgrund einer Vielzahl von behördlichen und rechtlichen Verfahren bei ihrem Vorhaben zu verhindern.
Rufen Sie uns unter (49) 173 3938295 an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, dann rufen wir Sie gerne zurück.
Das Formular verfügt noch über die Möglichkeit Anlagen sicher mitzusenden. So können wir uns ein konkreteres Bild von Ihrem Anliegen machen.
Wir kennen Sprache und Kultur und vermeiden für Sie Fauxpas.
Wir arbeiten Hand in Hand mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern unter einem Dach.
Wir hören zu und bieten Ihnen lösungsorientierte Vorschläge.
Wir haben jahrelange Berufserfahrung und setzen auf lebenslanges Lernen.
Von der ganzheitlichen Prozessanalyse über die Beratung bis zur Umsetzung und Begleitung ist LW.P für Sie da.
Rechtsanwältin LL.M (LL.M Köln /Istanbul Bilgi)
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
seit Mai 2017 bei LW.P
Deutsch-Türkisches Wirtschaftsrecht
Internationaler Warenverkehr
Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwältin
seit April 2019 bei LW.P,
vormals Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Göttingen
allgemeines Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Zoll-, Zollstrafrecht
Rechtsanwältin
seit April 2019 bei LW.P,
vormals Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Göttingen
allgemeines Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Zoll-, Zollstrafrecht